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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2009/2010

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2009/2010 vom 25. Juni 2009 (MBl. SMK S. 262)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2009/2010

Vom 25. Juni 2009

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Klassen- und Gruppenbildung, zur Bedarfsberechnung für die Unterrichtsversorgung und zum Ablauf des Schuljahres 2009/2010 (VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2009/2010) vom 1. April 2009 (MBl. SMK S. 123) wird wie folgt geändert:

1.
In Teil A Ziffer II wird die Nr. 4 wie folgt gefasst:
 
„4.
Allgemeinbildende Förderschulen
 
 
a)
Zuweisung von Stellen für pädagogische Unterrichtshilfen
Um den speziellen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen für Blinde und Sehbehinderte, für geistig Behinderte, für Körperbehinderte und für Erziehungshilfe erfüllen zu können, sind pädagogische Unterrichtshilfen für die Funktion der Unterrichtsbegleitung einzusetzen. Im Rahmen der schulischen Förderung für geistig Behinderte sind die pädagogischen Unterrichtshilfen auch in der förderpädagogischen Ganztagsbetreuung einzusetzen. Für die Berechnung des Bedarfs werden folgende Planungsvorgaben zugrunde gelegt:
 
 
 
0,20 Stellen pro Klasse für Blinde bei Schulen für Blinde und Sehbehinderte beziehungsweise pro Klasse für Blinde an einer anderen allgemeinbildenden Schule,
 
 
 
1,20 Stellen pro Klasse bei Schulen für geistig Behinderte beziehungsweise pro Klasse für geistig Behinderte an einer anderen allgemeinbildenden Schule,
 
 
 
0,75 Stellen pro Klasse bei Schulen für Körperbehinderte beziehungsweise pro Klasse für Körperbehinderte an einer anderen allgemeinbildenden Schule,
 
 
 
0,50 Stellen pro Klasse bei Schulen für Erziehungshilfe beziehungsweise pro Klasse für Erziehungshilfe an einer anderen allgemeinbildenden Schule.
 
 
b)
Diagnostik/Beratung und Integrationsbegleitung
Diagnostik/Beratung und Integrationsbegleitung sind unabdingbare Bestandteile des Aufgabenspektrums der allgemeinbildenden Förderschulen. Deshalb sollte der prozentuale Anteil für Diagnostik/Beratung und Integrationsbegleitung an der Gesamtressource der allgemeinbildenden Förderschulen jeweils 3,5 Prozent nicht unterschreiten.
Der Bedarf für Beratung und Diagnostik (BD) wird wie folgt ermittelt:
Bedarf (BD) = Stellenfaktor des Förderschwerpunktes multipliziert mit der Schülerzahl im Wirkungsbereich der Schule geteilt durch die Gesamtschülerzahl an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Freistaat.
Der Stellenfaktor Beratung und Diagnostik ergibt sich wie folgt:
Stellenfaktor (BD) = Mittelwert Diagnostikfälle 2005 bis 2008 multipliziert mit der Summe aus Stundenrichtwert Diagnostik und Beratungsfaktor. Es gelten die aktuellen Stundenrichtwerte Diagnostik und Beratungsfaktoren.
Die Ressourcen für die Begleitung schulischer Integration von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Ausbildung ergeben sich aus dem aktuellen Schlüssel je Integrationsfall. Diese werden ergänzt durch Ressourcen der anderen allgemeinbildenden Schulen.“
2.
In Teil B Ziffer VI Nr. 5 wird die Tabelle wie folgt gefasst:
„Schriftliche Prüfungen
Schriftliche Prüfungen
Fach Erstprüfung Nachprüfung
  Erstprüfung Nachprüfung
Öffnen der Umschläge ‚Informationen für den Schulleiter’ 19. April 2010  7. Mai 2010
Schriftliche Prüfungen (Leistungskurs- und gegebenenfalls Grundkursfach):
Deutsch, Sorbisch 20. April 2010 10. Mai 2010
praktischer Prüfungsteil in Leistungskursfächern der neuen Fremdsprachen 21. April 2010  7. Mai 2010
Englisch 22. April 2010 11. Mai 2010
Geschichte 23. April 2010 12. Mai 2010
Physik 26. April 2010 17. Mai 2010
Französisch, Evangelische Religion*, Katholische Religion* 27. April 2010 18. Mai 2010
Mathematik 28. April 2010 19. Mai 2010
Geographie, Gemeinschaftskunde/ Rechtserziehung/Wirtschaft 29. April 2010 20. Mai 2010
Kunst, Musik, Biologie, Sport 30. April 2010 21. Mai 2010
Russisch, Spanisch, Polnisch, Tschechisch, Italienisch 3. Mai 2010 25. Mai 2010
Chemie 4. Mai 2010 26. Mai 2010
Latein, Latinum 5. Mai 2010 27. Mai 2010
Griechisch, Graecum, Hebraicum 6. Mai 2010 28. Mai 2010
 
*
nur an Gymnasien nach § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Fächer Evangelische Religion und Katholische Religion als Leistungs- und Grundkursfach an Gymnasien in Trägerschaft der evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümer im Freistaat Sachsen (Verordnung zum Leistungs- und Grundkursfach Religion – RelVO) vom 17. Juli 2008 (SächsGVBl. S. 493)

3.
In Teil B Ziffer X Nr. 2 wird die Angabe „7. Januar 2010“ durch die Angabe „14. Januar 2010“ ersetzt.
4.
In Teil B Ziffer X Nr. 7 wird die Angabe „8. März bis 13. März 2010“ durch die Angabe „15. März bis 20. März 2010“ ersetzt.
5.
In Teil C Ziffer II Nr. 3 Buchst. b wird die Angabe „4. Februar 2010“ durch die Angabe „5. Februar 2010“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 25. Juni 2009

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Hansjörg König
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2009 Nr. 8, S. 262
    Fsn-Nr.: 710

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 7. August 2009

    Fassung gültig bis: 5. Mai 2011