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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächssichen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Änderung der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) zur Gewährung von Zuwendungen für studentische Praktika im Rahmen der Umsetzung des EU-Programms für berufliche und Weiterbildung LEONARDO da Vinci

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächssichen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Änderung der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) zur Gewährung von Zuwendungen für studentische Praktika im Rahmen der Umsetzung des EU-Programms für berufliche und Weiterbildung LEONARDO da Vinci vom 16. August 1999 (SächsABl. S. 794)

Verwaltungsvorschrift
des Sächssichen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst
zur Änderung der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) zur Gewährung von Zuwendungen für studentische Praktika im Rahmen der Umsetzung des EU-Programms für berufliche und Weiterbildung LEONARDO da Vinci

Vom 16. August 1999

I.

Die Richtlinie des SMWK zur Gewährung von Zuwendungen für studentische Praktika im Rahmen der Umsetzung des EU-Programms für berufliche und Weiterbildung LEONARDO da Vinci vom 10. Dezember 1997 (SächsABl. 1998, S. 49, 50) wird wie folgt geändert:

In Nummer 5.6 der Richtlinie wird die Angabe „maximal 500 DM“ durch die Angabe „maximal 800 DM“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 16. August 1999

Der Staatsminister
für Wissenschaft und Kunst
Prof. Dr. Hans-Joachim Meyer

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1999 Nr. 38, S. 794

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 24. September 1999

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2001