Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst
zur Änderung der VwV Beurteilung SMWK
Vom 13. Oktober 2009
I.
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die dienstliche Beurteilung der Beamten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (VwV Beurteilung SMWK) vom 12. Mai 2006 (SächsABl. S. 513), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 29. November 2007 (SächsABl. SDr. S. S 639), wird wie folgt geändert:
Nach Nummer 2 Buchst. a Doppelbuchst. dd wird folgender Satz angefügt:
„Zur Beurteilung des Kanzlers einer Hochschule ist ein Beurteilungsentwurf des Rektors der Hochschule einzuholen.“
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 13. Oktober 2009
Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst
Prof. Dr. Dr. Sabine Freifrau von Schorlemer