Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Revitalisierung von Brachflächen (VwV Brachflächenrevitalisierung)
Vom 18. Februar 2011
I.
Ziffer II Nr. 2 Buchst. e der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Revitalisierung von Brachflächen (VwV Brachflächenrevitalisierung) vom 10. Februar 2009 (SächsABl. S. 453) wird ersatzlos gestrichen.
I.
Ziffer V Nr. 6 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Revitalisierung von Brachflächen (VwV Brachflächenrevitalisierung) vom 10. Februar 2009 (SächsABl. S. 453) wird wie folgt gefasst:
„Entsorgungsleistungen werden nur gefördert, wenn ein Entsorgungsfachbetrieb beauftragt wird und ein Abfallmanagement eingerichtet wurde. Dies gilt insbesondere, wenn Maßnahmen nach Ziffer II Nr. 1 Buchst. c dieser VwV vorgesehen sind.“
III.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 18. Februar 2011 in Kraft.
Dresden, den 18. Februar 2011
Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig