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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das In-Kraft-Treten von Abkommen

Vollzitat: Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das In-Kraft-Treten von Abkommen vom 9. April 2001 (SächsGVBl. S. 182)

Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das In-Kraft-Treten von Abkommen

Vom 9. April 2001

Die Sächsische Staatskanzlei gibt bekannt:
Das Abkommen zur Änderung des Abkommnes über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts (SächsGVBl. 2000 S. 364) ist gemäß seinem § 2 am 1. April 2001 in Kraft getreten.

Dresden, den 9. April 2001

Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2001 Nr. 5, S. 182
    Fsn-Nr.: 607

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 9. April 2001