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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Vollzitat: Gesetz zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 2. März 2004 (SächsGVBl. S. 69)

Gesetz

zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Vom 2. März 2004

Der Sächsische Landtag hat am 5. Februar 2004 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Dem Siebten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge ( Siebter Rundfunkänderungsstaatsvertrag ) zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt. Der Siebte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt ist bekannt zu machen, ob der Siebte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 6 Abs. 2 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 2. März 2004

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
In Vertretung
Horst Rasch
Staatsminister

 

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2004 Nr. 4, S. 69
    Fsn-Nr.: 72-24

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 20. März 2004