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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Fünfte Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte einschließlich der Schulleiter, stellvertretenden Schulleiter und Funktionsstelleninhaber an öffentlichen Schulen

Vollzitat: Fünfte Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte einschließlich der Schulleiter, stellvertretenden Schulleiter und Funktionsstelleninhaber an öffentlichen Schulen vom 14. März 2006 (MBl. SMK S. 150)

Fünfte Verwaltungsvorschrift
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte einschließlich der Schulleiter, stellvertretenden Schulleiter und Funktionsstelleninhaber an öffentlichen Schulen (VwV-Lehrkräftebeurteilung – VwV-LK-Beurt) vom 12. Juli 2002 (MBl. SMK S. 229), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 26. August 2004 (MBl. SMK S. 358)

Az.: 14-0200.40/319

Vom 14. März 2006

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte einschließlich der Schulleiter, stellvertretenden Schulleiter und Funktionsstelleninhaber an öffentlichen Schulen (VwV-Lehrkräftebeurteilung – VwV-LK-Beurt) vom 12. Juli 2002 (MBl. SMK S. 229), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 26. August 2004 (MBl. SMK S. 358), wird wie folgt geändert:

In Ziffer XII Nummer 1 wird Satz 2 gestrichen.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 14. März 2006

in Vertretung des Staatssekretärs
Holger Martin
Ministerialdirigent

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2006 Nr. 4, S. 150

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 30. März 2006