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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes auf das Sächsische Staatsministerium der Finanzen

Vollzitat: Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes auf das Sächsische Staatsministerium der Finanzen vom 28. Februar 2000 (SächsGVBl. S. 127)

Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes auf das Sächsische Staatsministerium der Finanzen

Vom 28. Februar 2000

Aufgrund von § 8 des Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 1995 (BGBl. I S. 189), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2486), wird verordnet:

§ 1
Subdelegation

Die der Staatsregierung durch § 2, § 4 Abs. 2, § 5, § 5 b Abs. 1, § 5 e Abs. 2 und § 6 Abs. 8 des Gemeindefinanzreformgesetzes erteilten Ermächtigungen zum Erlass einer Rechtsverordnung werden auf das Staatsministerium der Finanzen übertragen.

§ 2
In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2000 in Kraft.

Dresden, den 28. Februar 2000

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Milbradt

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2000 Nr. 4, S. 127
    Fsn-Nr.: 521-3

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2000

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2008