Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
Lohnsteuerbescheinigungen bei maschineller Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber
Az.: 32-S 2363-31/19-76762
Vom 19. Dezember 1997
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder werden für die maschinelle Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung ab 1998 die anliegenden Vordruckmuster allgemein zugelassen. Da gegenüber den bisherigen Vordruckmustern nur die letzte Zeile zu ändern war, können vorhandene Bestände aufgebraucht werden.
Im übrigen sind die Regelungen meines Erlasses vom 31. Oktober 1996 (Amtsblatt des SMF Nr. 12 S. 285) weiter anzuwenden.
Dieser Erlaß nebst Anlagen entspricht dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19.12.1997 – IV B 6 – 2378 – 11/97, das im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht wird.
Ich bitte, die Finanzämter entsprechend zu unterrichten.
Dresden, den 19. Dezember 1997
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Dr. Karl-Heinz Carl
Staatssekretär