Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit
zur ESF-Richtlinie
Vom 26. August 2005
I.
Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten vom 19. Mai 2005 (SächsABl. S. 467) wird wie folgt berichtigt:
In Teil 2 C.4 wird folgender Absatz angefügt:
„Die Förderung erfolgt nach Maßgabe und unter Einhaltung der Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 2204/2002 der Kommission vom 12. Dezember 2002 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Beschäftigungsbeihilfen (ABl. EG Nr. L 337 S. 3, L 349 S. 126).“
II.
Die berichtigte Fassung wird als Anlage bekannt gemacht.
Dresden, den 26. August 2005
Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Wiemer
Ministerialdirigentin