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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Verordnung über die Wahl des Börsenrates der European Energy Exchange Leipzig

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Verordnung über die Wahl des Börsenrates der European Energy Exchange Leipzig vom 25. April 2006 (SächsGVBl. S. 118)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Änderung der Verordnung über die Wahl des Börsenrates der European Energy Exchange Leipzig

Vom 25. April 2006

Aufgrund von § 10 Abs. 3 Satz 1 und § 11 des Börsengesetzes (BörsG) vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2010), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2437, 2445, 3095) geändert worden ist, und § 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Börsenrechts vom 17. Januar 2003 (SächsGVBl. S. 15) wird nach Anhörung des Börsenrates verordnet:

Artikel 1

§ 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Wahl des Börsenrates der European Energy Exchange Leipzig (SächsBörsWVO) vom 13. März 2003 (SächsGVBl. S. 87) wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Satz 1 wird die Angabe „17“ durch die Angabe „23“ ersetzt.
 
b)
In Satz 3 Buchst. b wird das Wort „sechs“ durch das Wort „sieben“ ersetzt.
 
c)
Satz 3 Buchst. d wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
Nach dem Wort „Finanzdienstleistungsinstitute“ werden die Wörter „und Energiebroker“ eingefügt.
 
 
bb)
Die Wörter „ ein Sitz“ werden durch die Wörter „drei Sitze“ ersetzt.
 
d)
Satz 3 Buchst. e wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
Das Wort „industrielle“ wird durch das Wort „kommerzielle“ ersetzt.
 
 
bb)
Das Wort „sowie“ wird durch ein Komma ersetzt.
 
e)
Satz 3 Buchst. f wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
Das Wort „zwei“ wird durch das Wort „vier“ ersetzt.
 
 
bb)
Der Punkt wird durch ein Komma ersetzt.
 
f)
nach Buchstabe f wird folgender Buchstabe g angefügt: „Anlegervertreter ein Sitz.“
2.
Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt geändert: 
 
a)
In Buchstabe d werden nach dem Wort „Finanzdienstleistungsinstitute“ die Wörter „und Energiebroker“ eingefügt.
 
b)
In Buchstabe e wird das Wort „industrielle“ durch das Wort „kommerzielle“ ersetzt.
3.
Absatz 3 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Satz 1 wird nach der Angabe „(VDEW e.V.)“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.
 
b)
In Satz 1 wird nach den Wörtern „Energie- und Kraftwirtschaft e.V.“ die Angabe „ , des BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv).“ eingefügt.
 
c)
Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Ein Anlegervertreter wird von den übrigen Mitgliedern des Börsenrates hinzugewählt.“
 
d)
Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 angefügt: „Er darf keiner Wählergruppe im Sinne des Absatzes 2 angehören.“

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 25. April 2006

Der Staatsminister
für Wirtschaft und Arbeit
Thomas Jurk

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2006 Nr. 5, S. 118

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 6. Mai 2006

    Fassung gültig bis: 15. März 2012