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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung des Beschlusses der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien gemäß Artikel 83 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Gesetzes zur Ergänzung der Rechtsgrundlagen des Verwaltungsaufbaus des Freistaates Sachsen - Sächsisches Verwaltungsaufbauergänzungsgesetz - SächsVwAufbErgG - vom 16. April 1999 (SächsGVBl. S. 184)

Vollzitat: Bekanntmachung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung des Beschlusses der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien gemäß Artikel 83 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Gesetzes zur Ergänzung der Rechtsgrundlagen des Verwaltungsaufbaus des Freistaates Sachsen - Sächsisches Verwaltungsaufbauergänzungsgesetz - SächsVwAufbErgG - vom 16. April 1999 (SächsGVBl. S. 184) vom 15. Dezember 2000 (SächsGVBl. S. 548)

Bekanntmachung
der Sächsischen Staatsregierung
zur Änderung des Beschlusses der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien gemäß Artikel 83 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Gesetzes zur Ergänzung der Rechtsgrundlagen des Verwaltungsaufbaus des Freistaates Sachsen – Sächsisches Verwaltungsaufbauergänzungsgesetz – SächsVwAufbErgG – vom 16. April 1999 (SächsGVBl. S. 184)

Vom 15. Dezember 2000

Der Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 10. November 1999 (SächsABl. S. 1008) wird wie folgt geändert:

Die bisherige Aufgabe Nummer VII. 2., „offene Vermögensfragen“, geht zum 1. Januar 2001 vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit auf das Sächsische Staatsministerium des Innern über und wird neue Nummer II. 23.
Mit dem Aufgabenwechsel verbunden ist auch der Wechsel des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen.

Dresden, den 15. Dezember 2000

Für die Sächsische Staatsregierung:
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2000 Nr. 16, S. 548

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 29. Dezember 2000

    Fassung gültig bis: 18. Mai 2005