Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verordnung über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure im Freistaat Sachsen
Vom 5. Dezember 1995
Aufgrund von § 23 Nr. 2 und 9 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungsgesetz – SVermG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 1994 (SächsGVBl. S. 1457) wird verordnet:
Artikel 1
Änderung der ÖbV-Verordnung
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure im Freistaat Sachsen (ÖbV-Verordnung – ÖbVVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1994 (SächsGVBl. S. 1618) wird wie folgt geändert:
§ 24 wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Absatz 1 wird die Jahreszahl „1995“ durch die Jahreszahl „1996“ ersetzt.
- 2.
- In Absatz 6 Satz 1 wird die Jahreszahl „1996“ durch die Jahreszahl „1997“ ersetzt.
- 3.
- In Absatz 6 Satz 2 wird die Jahreszahl „1997“ durch die Jahreszahl „1998“ ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 5. Dezember 1995
Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht