Richtlinie
zur Änderung der Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes und der Dörfer im Freistaat Sachsen
RL-Nr.: 53/2000
Vom 13. Oktober 2004
Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes und der Dörfer im Freistaat Sachsen RL-Nr.: 53/2000 vom 20. Dezember 2000 (SächsABl. 2001 S. 72), zuletzt geändert durch Richtlinie vom 10. April 2003 (SächsABl. S. 509), wird wie folgt geändert:
- In Nummer 2.3.2 werden die Wörter „oder für private Nutzung“ gestrichen.
- Nummer 2.3.5 wird gestrichen.
- Nummer 2.4.5 wird gestrichen.
- Nummer 5.1 Abs. 5 wird gestrichen.
- In Nummer 5.2.1 Abs. 1 werden die Wörter „zu Nummer 2.3.5 bis zu 75 vom Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 300 000 EUR“ gestrichen.
- In Nummer 5.2.1 Abs. 1 wird die Angabe „2.4.5“ gestrichen.
- In Nummer 5.2.1 Abs. 2 werden die Wörter „zu Nummer 2.3.5 bis zu 80 vom Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 300 000 EUR“ gestrichen.
- In Nummer 5.2.1 Abs. 2 wird die Angabe „2.4.5“ gestrichen.
- In Nummer 5.2.1 Abs. 3 wird die Angabe „2.3.2“ gestrichen.
- Nummer 5.2.7 wird gestrichen.
- Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 13. Oktober 2004
Der Staatsminister
für Umwelt und Landwirtschaft
Steffen Flath