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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinie zur Änderung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes und der Dörfer im Freistaat Sachsen

Vollzitat: Richtlinie zur Änderung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes und der Dörfer im Freistaat Sachsen vom 13. Oktober 2004 (SächsABl. S. 1253)

Richtlinie
zur Änderung der Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes und der Dörfer im Freistaat Sachsen
RL-Nr.: 53/2000

Vom 13. Oktober 2004

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes und der Dörfer im Freistaat Sachsen RL-Nr.: 53/2000 vom 20. Dezember 2000 (SächsABl. 2001 S. 72), zuletzt geändert durch Richtlinie vom 10. April 2003 (SächsABl. S. 509), wird wie folgt geändert:

  1. In Nummer 2.3.2 werden die Wörter „oder für private Nutzung“ gestrichen.
  2. Nummer 2.3.5 wird gestrichen.
  3. Nummer 2.4.5 wird gestrichen.
  4. Nummer 5.1 Abs. 5 wird gestrichen.
  5. In Nummer 5.2.1 Abs. 1 werden die Wörter „zu Nummer 2.3.5 bis zu 75 vom Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 300 000 EUR“ gestrichen.
  6. In Nummer 5.2.1 Abs. 1 wird die Angabe „2.4.5“ gestrichen.
  7. In Nummer 5.2.1 Abs. 2 werden die Wörter „zu Nummer 2.3.5 bis zu 80 vom Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 300 000 EUR“ gestrichen.
  8. In Nummer 5.2.1 Abs. 2 wird die Angabe „2.4.5“ gestrichen.
  9. In Nummer 5.2.1 Abs. 3 wird die Angabe „2.3.2“ gestrichen.
  10. Nummer 5.2.7 wird gestrichen.
  11. Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 13. Oktober 2004

Der Staatsminister
für Umwelt und Landwirtschaft
Steffen Flath

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2004 Nr. 50, S. 1253
    Fsn-Nr.: 5533

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 14. Oktober 2004

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2008