Normenhistorie
Stammfassung
Gesetz über die Vorverlegung der nächsten regelmäßigen Wahlen zu den Personalräten und zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen im Freistaat Sachsen vom 6. März 1997 (SächsGVBl. S. 113)
Außer Kraft gesetzt durch
Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften
Art. 1 des Gesetzes vom 9. Juli 2014 (SächsGVBl. S. 407)