Fünfte Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
zur Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen an die Sächsische Tierseuchenkasse und zur Aufhebung der Richtlinie zur Bekämpfung der Salmonelleninfektion in Hühnergeflügelbeständen des Freistaates Sachsen
Vom 28. April 2008
- Die Anlage zur
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Gewährung von Zuschüssen an die Sächsische Tierseuchenkasse vom 20. November 2002 (SächsABl. S. 1257), zuletzt geändert durch Richtlinie vom 10. Juli 2007 (SächsABl. S. 1066), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 644, S 650), wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen wie folgt geändert:
Die Anlage erhält die aus der Anlage zu dieser Richtlinie ersichtliche Fassung. - Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Bekämpfung der Salmonelleninfektion in Hühnergeflügelbeständen des Freistaates Sachsen vom 20. April 1993 (SächsABl. S. 851), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 1. Juli 1995 (SächsABl. S. 919), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 644, S 652), wird aufgehoben.
- Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft.
Dresden, den 28. April 2008
Die Staatsministerin für Soziales
Helma Orosz