Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Änderung der Verordnung zur Errichtung und Neuabgrenzung der Bezirke der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen
Vom 24. Juni 2008
Aufgrund von § 1 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung und Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen (SächsIHKG) vom 18. November 1991 (SächsGVBl. S. 380), das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 148, 156) geändert worden ist, wird verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Errichtung und Neuabgrenzung der Bezirke der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen vom 6. Mai 1998 (SächsGVBl. S. 246) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Abs. 1 bis 3 wird das Wort „Regierungsbezirks“ jeweils durch das Wort „Direktionsbezirks“ ersetzt.
- 2.
- Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:
- „§ 1a
- Die Kammerzugehörigen aus dem bisherigen Landkreis Döbeln werden für das Wirtschaftsjahr 2008 von der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig auf der Grundlage ihrer Wirtschaftssatzung vom 4. Dezember 2007 (veröffentlicht in der Kammerzeitschrift der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, ‚Wirtschaft‘ Ausgabe 12/2007, Seite 52) zum Beitrag veranlagt.“
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft.
Dresden, den 24. Juni 2008
Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Thomas Jurk