Verwaltungsvorschrift
der Sächsischen Staatsregierung
über die geltenden Verwaltungsvorschriften der Staatsregierung
Vom 19. Dezember 2011
I.
In der Anlage sind die geltenden Verwaltungsvorschriften der Staatsregierung aufgeführt, mit Ausnahme derjenigen, die aus Gründen der Sicherheit nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Dezember 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die geltenden Verwaltungsvorschriften der Staatsregierung vom 15. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2394) außer Kraft.
Dresden, den 19. Dezember 2011
Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich
Der Staatsminister der Justiz und für Europa
Dr. Jürgen Martens