Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa
über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums der Justiz und für Europa
Vom 14. Dezember 2011
I.
In der Anlage sind die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums der Justiz und für Europa aufgeführt, mit Ausnahme derjenigen, die aus Gründen der Sicherheit nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Dezember 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums der Justiz und für Europa vom 11. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2431) außer Kraft.
Dresden, den 14. Dezember 2011
Der Staatsminister der Justiz und für Europa
Dr. Jürgen Martens