Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums der Finanzen
Vom 19. Dezember 2011
I.
In der Anlage sind die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums der Finanzen aufgeführt, mit Ausnahme derjenigen, die aus Gründen der Sicherheit nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Dezember 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums der Finanzen vom 9. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2454) außer Kraft.
Dresden, den 19. Dezember 2011
Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Unland