Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Kultus und Sport
über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Kultus und Sport
Vom 16. Dezember 2011
I.
In der Anlage sind die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Kultus und Sport aufgeführt, mit Ausnahme derjenigen, die aus Gründen der Sicherheit nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Dezember 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Kultus und Sport vom 11. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2535) außer Kraft.
Dresden, den 16. Dezember 2011
Der Staatsminister für Kultus und Sport
Prof. Dr. Roland Wöller