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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt vom 18. März 2010 (SächsABl. S. 590), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 21. November 2023 (SächsABl. SDr. S. S 300)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Vom 18. März 2010

I.

Die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt vom 15. Oktober 2009, S. 666 bekannt gegebenen und im Sonderdruck zum Verkehrsblatt (B 2207) veröffentlichten 1 Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB – Durchführungsrichtlinien) – RSEB – vom 3. September 2009 finden im Freistaat Sachsen, in der jeweils geltenden Fassung, Anwendung.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn vom 26. Juli 2007 (SächsABl. S. 1372) außer Kraft.

Dresden, den 18. März 2010

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Roland Werner
Staatssekretär

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Textfassung auch unter www.bmvbs.de als pdf-Datei

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2010 Nr. 17, S. 590
    Fsn-Nr.: 470-V10.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 30. April 2010