Neufassung des Programms
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz und
der Sächsischen Tierseuchenkasse
zur Förderung der Eutergesundheit und Sicherung der Rohmilchqualität in Sachsen
Vom 13. April 2010
Die Erhaltung der Eutergesundheit bei Rindern, Schafen und Ziegen dient der Sicherung der Rohmilchqualität und stellt somit eine wichtige Säule des Verbraucherschutzes dar. Schaf- und Ziegenmilch gewinnt als Lebensmittel zunehmend an Bedeutung. Mit der Neufassung wird das Programm deshalb um die Tierarten Schaf und Ziege erweitert.
- 1.
- Ziel des Programms
Das Ziel des Programms besteht in der Verbesserung der Eutergesundheit durch eine begründete Diagnostik im Zusammenhang mit einer spezifischen Beratung durch den jeweiligen Tiergesundheitsdienst.
- 2.
- Verfahrensweise
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- Bei Problemen in der Rohmilchqualität beziehungsweise der Eutergesundheit kann der Tierhalter den Rinder- beziehungsweise Schaf- und Ziegengesundheitsdienst zur Beratung anfordern.
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- Die Beratung beinhaltet Analysen zur Eutergesundheit der Herde auf Grundlage der Rohmilchqualitätsprüfung beziehungsweise der Ergebnisse der Milchleistungsprüfung. Außerdem werden die Erkrankungshäufigkeit und der Therapieerfolg von Mastitiden erfasst und gegebenenfalls eine klinische Untersuchung (Euterbonitur) durchgeführt. Es werden die Hygiene der Milchgewinnung und die Qualität der Melkarbeit beurteilt.
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- In Abhängigkeit von den Analyseergebnissen werden Festlegungen zum Umfang der diagnostischen Untersuchungen von Milchproben (bakteriologisch, zytologisch, Resistogramme) getroffen. Die Untersuchungen erfolgen an der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen.
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- Die Ergebnisse werden gemeinsam von Tierhalter, betreuendem Tierarzt und Tiergesundheitsdienst ausgewertet.
- 3.
- Teilnahme
An diesem Programm können alle bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gemeldeten Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter freiwillig teilnehmen.
- 4.
- Datenübermittlung
Jeder Teilnehmer am Programm erklärt sich dazu bereit, dass Daten seines Bestandes dem Tiergesundheitsdienst der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Verfügung gestellt werden. Die Daten werden datenschutzrechtlich behandelt.
- 5.
- Kosten
Die Kosten für die Maßnahmen nach diesem Programm trägt der Tierbesitzer. Die Sächsische Tierseuchenkasse beteiligt sich an diesen Kosten, sofern dies in der Leistungssatzung in der jeweils geltenden Fassung vorgesehen ist.
- 6.
- Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Das Programm tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Programm zur Förderung der Eutergesundheit vom 12. November 2007 außer Kraft.
Dresden, den 13. April 2010
Sächsisches Staatsministerium
für Soziales und Verbraucherschutz
Dr. Koch
Abteilungsleiter
Sächsische Tierseuchenkasse
Gelfert
Vorsitzender des Verwaltungsrates