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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Vollzitat: Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 25. Juni 2009 (SächsGVBl. 2010 S. 146)

1
Die Länder sind darüber einig, dass die Zuschüsse für die Kommission nicht bei der Berechnung der auf dem Beschluss der Konferenz der Regierungschefs der Länder vom 30. März 2006 basierenden Kürzungen der Haushaltsansätze angerechnet werden.
2
Inkraft: 1. September 2010 [ Bek. vom 25. August 2010 (SächsGVBl. S. 248)]

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Verweis auf Bundesgesetze

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

SächsGVBl. 2010 Nr. 6, S. 146
Fsn-Nr.: 311-6V

Gültigkeitszeitraum

Fassung gültig ab: 5. Juni 2010