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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Vertretungsverordnung

Vollzitat: Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Vertretungsverordnung vom 3. März 2011 (SächsGVBl. S. 54)

Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
zur Änderung der Vertretungsverordnung

Vom 3. März 2011

Aufgrund von § 58 Abs. 1 des Gesetzes über die Justiz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Justizgesetz – SächsJG) vom 24. November 2000 (SächsGVBl. S. 482, 2001 S. 704), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 414, 432) geändert worden ist, wird verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Vertretung des Freistaates Sachsen in gerichtlichen Verfahren (Vertretungsverordnung – VertrVO) vom 30. März 2009 (SächsGVBl. S. 161) wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 werden nach dem Wort „Justiz“ die Wörter „und für Europa“ eingefügt.
2.
§ 3 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 1 werden die Wörter „Landesamt für Finanzen“ durch die Wörter „Landesamt für Steuern und Finanzen“ ersetzt.
 
b)
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Landesamts für Finanzen“ durch die Wörter „Landesamts für Steuern und Finanzen“ ersetzt.
 
c)
In Absatz 3 werden die Wörter „Landesamt für Finanzen“ durch die Wörter „Landesamt für Steuern und Finanzen“ ersetzt.
3.
In § 6 Abs. 2 Satz 1 werden im 1. und im 2. Halbsatz jeweils die Wörter „Landesamt für Finanzen“ durch die Wörter „Landesamt für Steuern und Finanzen“ ersetzt.
4.
In § 7 Abs. 1 Nr. 7 Satz 2 werden nach dem Wort „Justiz“ die Wörter „und für Europa“ eingefügt.
5.
In § 8 Abs. 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Justiz“ die Wörter „und für Europa“ eingefügt.
6.
In § 9 Abs. 1 Nr. 1 werden die Wörter „Landesamt für Finanzen“ durch die Wörter „Landesamt für Steuern und Finanzen“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 3. März 2011

Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich

Der Staatsminister der Justiz und für Europa
Dr. Jürgen Martens

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2011 Nr. 2, S. 54
    Fsn-Nr.: 111

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 31. März 2011

    Vorschrift außer Kraft mit Ablauf des:
    15. Mai 2023