Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
zur Änderung der Vertretungsverordnung
Vom 3. März 2011
Aufgrund von § 58 Abs. 1 des Gesetzes über die Justiz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Justizgesetz – SächsJG) vom 24. November 2000 (SächsGVBl. S. 482, 2001 S. 704), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 414, 432) geändert worden ist, wird verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Vertretung des Freistaates Sachsen in gerichtlichen Verfahren (Vertretungsverordnung – VertrVO) vom 30. März 2009 (SächsGVBl. S. 161) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 2 werden nach dem Wort „Justiz“ die Wörter „und für Europa“ eingefügt.
- 2.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden die Wörter „Landesamt für Finanzen“ durch die Wörter „Landesamt für Steuern und Finanzen“ ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Landesamts für Finanzen“ durch die Wörter „Landesamts für Steuern und Finanzen“ ersetzt.
- c)
- In Absatz 3 werden die Wörter „Landesamt für Finanzen“ durch die Wörter „Landesamt für Steuern und Finanzen“ ersetzt.
- 3.
- In § 6 Abs. 2 Satz 1 werden im 1. und im 2. Halbsatz jeweils die Wörter „Landesamt für Finanzen“ durch die Wörter „Landesamt für Steuern und Finanzen“ ersetzt.
- 4.
- In § 7 Abs. 1 Nr. 7 Satz 2 werden nach dem Wort „Justiz“ die Wörter „und für Europa“ eingefügt.
- 5.
- In § 8 Abs. 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Justiz“ die Wörter „und für Europa“ eingefügt.
- 6.
- In § 9 Abs. 1 Nr. 1 werden die Wörter „Landesamt für Finanzen“ durch die Wörter „Landesamt für Steuern und Finanzen“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 3. März 2011
Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich
Der Staatsminister der Justiz und für Europa
Dr. Jürgen Martens