Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Kultus und Sport
zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2011/12
Az.: 35-6615.00/129/1
Vom 12. April 2011
1. Grundlegendes
Die Vorbereitung und Durchführung der besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 des allgemeinbildenden Gymnasiums erfolgt auf der Grundlage von § 23 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemein bildende Gymnasien im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien – SOGY) vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 336, 576), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 16. Juli 2010 (SächsGVBl. S. 228, 230) geändert worden ist. Die besondere Leistungsfeststellung wird jeweils in der ersten und zweiten Unterrichtsstunde geschrieben. Grundlage der Aufgabenstellungen sind die Inhalte des jeweiligen Lehrplans des Gymnasiums bis einschließlich der Klassenstufe 10 sowie der Bildungsstandards der KMK für den mittleren Schulabschluss.
2. Fächerspezifische Hinweise
Fach Deutsch
Struktur der Arbeit:
Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus. Zur Auswahl der Aufgaben und der damit verbundenen Texte wird eine Einlesezeit von 20 Minuten zusätzlich zur Arbeitszeit gewährt.
Die Aufgabenarten können sein:
- –
- Untersuchendes Erschließen literarischer Texte: Textinterpretation
- –
- Untersuchendes Erschließen pragmatischer Texte: Textanalyse
- –
- Erörterndes Erschließen literarischer Texte: Literarische Erörterung
- –
- Erörterndes Erschließen pragmatischer Texte: Texterörterung
- –
- Erörterndes Erschließen ohne Textvorlage: Freie Erörterung
- –
- Gestaltendes Erschließen literarischer Texte: Gestaltende Interpretation
- –
- Gestaltendes Erschließen pragmatischer Texte: Adressatenbezogenes Schreiben einschließlich der Variante „Adressatenbezogenes Schreiben auf der Basis untersuchenden Erschließens pragmatischer Texte“
Zugelassene Hilfsmittel
Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Die Prüfungsleistung ist als ganzheitliche Leistung zu bewerten. Die Notenbildung erfolgt auf der Grundlage der Gesamtwürdigung der erbrachten Leistung.
In den zentral vorgegebenen Erwartungsbildern/Korrekturhinweisen werden Bewertungskriterien mitgeteilt.
Fach Englisch
Struktur der Arbeit:
Jeder Schüler hat die vorgegebenen Aufgaben zu bearbeiten.
Zu den folgenden Bereichen werden Aufgaben gestellt:
- –
- Hörverstehen
- –
- Sinngemäßes Übertragen/Sprachmittlung vom Deutschen ins Englische
- –
- schriftliche Textproduktion
Der Anteil der Textproduktion umfasst mindestens die Hälfte der Arbeitszeit. Auf der Grundlage englischsprachiger (vorwiegend) authentischer Materialien erfolgt die Textproduktion, die unter anderem Kompetenzen im Leseverstehen erfordert.
Zugelassene Hilfsmittel:
- –
- zweisprachiges nichtelektronisches Wörterbuch Deutsch-Englisch/Englisch-Deutsch
- –
- einsprachiges nichtelektronisches Wörterbuch Englisch
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
Die Vergabe von Bewertungseinheiten erfolgt auf der Grundlage der zentral vorgegebenen Erwartungsbilder/Korrekturhinweise.
Der Anteil der schriftlichen Textproduktion geht mindestens zur Hälfte in die Gesamtbewertung ein. Die sprachliche und inhaltliche Leistung der Textproduktion wird als Ganzes bewertet.
Fach Mathematik
Struktur der Arbeit:
Jeder Schüler hat die Teile A und B zu bearbeiten.
- Teil A:
Mehrere Aufgaben geringerer Komplexität zu grundlegenden mathematischen Sachverhalten, darunter auch Aufgaben mit Auswahlcharakter Arbeitszeitanteil: 25 Minuten - Teil B:
Aufgaben mit höherem Komplexitätsgrad zu grundlegenden mathematischen Sachverhalten und deren Anwendung, darunter eine Aufgabe, die verschiedene mathematische Teilgebiete vernetzt.
Im Teil B können einzelne Aufgaben in Varianten in Abhängigkeit von den eingesetzten Hilfsmitteln gestellt werden. Arbeitszeitanteil: 65 Minuten
Zugelassene Hilfsmittel:
Teil A und Teil B:
Zeichengeräte und Zeichenhilfsmittel
nur Teil B:
Tabellen- und Formelsammlung sowie grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner ohne oder mit Computer-Algebra-System
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
Die Vergabe von Bewertungseinheiten erfolgt auf der Grundlage der zentral vorgegebenen Erwartungsbilder/Korrekturhinweise.
Dresden, den 12. April 2011
Sächsisches Staatsministerium
für Kultus und Sport
Polak
Abteilungsleiterin