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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Inkraftsetzung abgestimmter Regelungen zum Jugendgerichtsgesetz und zur Vollstreckung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Vollzitat: VwV Inkraftsetzung abgestimmter Regelungen zum Jugendgerichtsgesetz und zur Vollstreckung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht vom 31. August 2011 (SächsJMBl. S. 48), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 25. November 2024 (SächsJMBl. S. 388) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 275)

1
Siehe Anlage 4
2
Siehe Anlage 3
3
Soweit in einzelnen Ländern bereits Strafvollzugsgesetze in Kraft sind, sind die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften anzuwenden.
4
Siehe Anlage 3
5
Ist die Unterbringung vor dem 1.5.1986 angeordnet worden, so ist Artikel 316 EGStGB zu beachten.
6
Siehe Anlage 2
7
Zu beachten sind die vorrangigen Maßgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4.5.2011 (2 BvR 2333/08).