Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
der Justiz und für Europa
zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen
(Förderzuständigkeitsverordnung SMJus – SMJFördZuVO)
erlassen als Artikel 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen im Bereich des E-Governments
Vom 18. September 2012
Die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung ist zuständig für die Durchführung der Förderung von Projekten auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zur Förderung von Projekten des Kommunalen E-Governments (KomE-GovFördRL) vom 12. April 2012 (SächsABl. S. 565), in der jeweils geltenden Fassung.