Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen
Vollzitat: Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen vom 18. Oktober 2012 (SächsGVBl. S. 568, 577)
Bestandteil der Vorschrift Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen