Fünftes Gesetz
zur Änderung des Sächsischen Wahlgesetzes
Vom 6. Juni 2013
Der Sächsische Landtag hat am 15. Mai 2013 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Die Anlage zu § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen zum Sächsischen Landtag (Sächsisches Wahlgesetz – SächsWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2003 (SächsGVBl. S. 525), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142) geändert worden ist, erhält die aus dem Anhang zu diesem Gesetz ersichtliche Fassung.
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Dresden, den 6. Juni 2013
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler
Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich
Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig