Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über den Gefangenentransport in Sachsen
Vom 28. Juni 2004
I.
Ziffer I Nr. 14 Buchst. d Satz 2 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über den Gefangenentransport in Sachsen (VwV SächsGT) vom 4. Dezember 2002 (SächsABl. 2003 S. 2) wird wie folgt gefasst:
„Als Transportkilometer gelten die im ,Kursbuch für den Gefangenensammeltransport‘ enthaltenen Angaben zu den Straßenkilometern, fehlen solche für eine Teilstrecke, sind insoweit die tatsächlich gefahrenen Kilometer anzusetzen.“
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2004 in Kraft.
Dresden, den 28. Juni 2004
Der Staatsminister der Justiz
Dr. Thomas de Maizire