Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Öko-Landbaugesetz
Vom 8. Dezember 2004
Aufgrund von § 2 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus ( Öko-Landbaugesetz – ÖLG) vom 10. Juli 2002 (BGBl. I S. 2558) wird verordnet:
§ 1
Übertragung der Ermächtigung nach dem
Öko-Landbaugesetz
Die der Staatsregierung durch § 2 Abs. 3 Satz 1 ÖLG erteilten Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft übertragen.
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 8. Dezember 2004
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt
Der Staatsminister
für Umwelt und Landwirtschaft
Stanislaw Tillich