Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen Landtages
über die Anpassung der Grundentschädigung für die Mitglieder des Sächsischen Landtages nach § 5 des
Abgeordnetengesetzes
Vom 11. Juni 2015
Die monatliche Grundentschädigung beträgt ab 1. August 2015 5 337,64 Euro.
Dresden, den 11. Juni 2015
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler