Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Vergabe eines Sächsischen Museumspreises
Vom 21. August 2015
I.
Ziffer IV Satz 4 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Vergabe eines Sächsischen Museumspreises vom 11. März 2013 (SächsABl. S. 353), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 10. Dezember 2013 (SächsABl. SDr. S. S 905), wird wie folgt gefasst:
„Ein Vertreter der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden – Sächsische Landesstelle für Museumswesen nimmt mit beratender Stimme an den Jurysitzungen teil und wird die Bewerbungen im Einzelnen wertungsfrei vorstellen.“
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft.
Dresden, den 21. August 2015
Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst
Dr. Eva-Maria Stange