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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der VwV Kostenerstattung

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der VwV Kostenerstattung vom 4. November 2015 (SächsABl. S. 1594)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der VwV Kostenerstattung

Vom 4. November 2015

I.

Die VwV Kostenerstattung vom 5. Februar 2008 (SächsABl. S. 327), die durch Ziffer XVI der Verwaltungsvorschrift vom 1. März 2012 (SächsABl. S. 336) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2013 (SächsABl. SDr. S. S 808), wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift der Ziffer II wird wie folgt gefasst:
 
„II.
Untergebrachte Personen im Sinne
des § 10 SächsFlüAG“
2.
Ziffer III wird wie folgt gefasst:
 
„1.
Die unteren Unterbringungsbehörden erheben in einem selbst bestimmten geeigneten Verfahren, wie viele der zugewiesenen Personen jeweils zum Monatsende tatsächlich untergebracht sind (Stichtag ist der letzte Arbeitstag). Die Erhebung muss eine personengenaue Erfassung (Name, Vorname, Geburtsdatum) der untergebrachten Person zum Stichtag enthalten und soll zusätzlich die ZAB-Aktennummer beinhalten. Von der Angabe der ZAB-Aktennummer kann in begründeten Einzelfällen abgesehen werden. Gleiches gilt, wenn ein Nachtrag oder eine Korrektur erforderlich ist.
 
2.
Das Ergebnis der Erhebung ist entsprechend Anlage 1 zu erfassen und zusammen mit den Erhebungsunterlagen der höheren Unterbringungsbehörde bis spätestens zum 15. des der Erhebung folgenden Monats zu übermitteln. Die Richtigkeit der Erhebungsunterlagen ist durch die untere Unterbringungsbehörde zu bestätigen.“
3.
Die Anlage 1 zu Ziffer III Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

Anlage 1

4.
Die Anlage 2 zu Ziffer IV Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

Anlage 2

II.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 4. November 2015

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2015 Nr. 48, S. 1594
    Fsn-Nr.: 271

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 27. November 2015

    Vorschrift außer Kraft seit:
    31. Dezember 2021