Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Diplom-Sozialarbeitern, Diplom-Sozialpädagogen und Diplom-Heilpädagogen im Freistaat Sachsen
Vollzitat: Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Diplom-Sozialarbeitern, Diplom-Sozialpädagogen und Diplom-Heilpädagogen im Freistaat Sachsen vom 10. April 2003 (SächsGVBl. S. 94, 96)
Bestandteil der Vorschrift Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anpassung von Zuständigkeiten