Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen
Vollzitat: Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen vom 10. April 2003 (SächsGVBl. S. 94, 96)
Bestandteil der Vorschrift Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anpassung von Zuständigkeiten