Änderung des Gesetzes über den einheitlichen Ansprechpartner im Freistaat Sachsen
Vollzitat: Änderung des Gesetzes über den einheitlichen Ansprechpartner im Freistaat Sachsen vom 24. Februar 2016 (SächsGVBl. S. 86)
Bestandteil der Vorschrift Gesetz zur Anpassung des Sächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und weiterer Rechtsnormen an die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen