Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen Landtages
über die Anpassung der Grundentschädigung für die Mitglieder des Sächsischen Landtages nach § 5 des Abgeordnetengesetzes
Vom 24. Mai 2016
Die monatliche Grundentschädigung beträgt ab 1. August 2016 5 487,09 Euro.
Dresden, den 24. Mai 2016
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler