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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Vollzitat: Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 15. Juni 2016 (SächsGVBl. S. 246)

Gesetz
zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Vom 15. Juni 2016

Der Sächsische Landtag hat am 26. Mai 2016 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Gesetz
zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

1Dem Neunzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 7. Dezember 2015 zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt. 2Der Neunzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Neunzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 6 Absatz 2 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.

Dresden, den 15. Juni 2016

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2016 Nr. 7, S. 246
    Fsn-Nr.: 72-38

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 14. Juli 2016