Gesetz
zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Vom 15. Juni 2016
Der Sächsische Landtag hat am 26. Mai 2016 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Gesetz
zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
1Dem Neunzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 7. Dezember 2015 zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt. 2Der Neunzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Neunzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 6 Absatz 2 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.
Dresden, den 15. Juni 2016
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler
Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich