Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Energieeinsparung
Vollzitat: Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Energieeinsparung vom 10. Februar 2017 (SächsGVBl. S. 50)
Bestandteil der Vorschrift Gesetz zur Neuregelung des Sächsischen Ingenieur- und Architektenrechts und zur Anpassung an die Richtlinie 2005/36/EG sowie zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Energieeinsparung