Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur gemeindewirtschaftsrechtlichen Prüfung von Zuwendungsanträgen
Vom 13. Juli 1995
Aufgrund von § 129 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemo) vom 21. April 1993 (SächsGVBl. S. 301), zuletzt geändert durch § 14 des Gesetzes vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1432), wird im Benehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur rechtsaufsichtlichen Behandlung von Zuwendungsanträgen für investive Maßnahmen folgende Verwaltungsvorschrift erlassen:
- 1.
- Die kommunalen Körperschaften haben der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde nach Maßgabe der jeweiligen Förderrichtlinien Zuwendungsanträge im Rahmen investiver Förderprogramme zur gemeindewirtschaftlichen Stellungnahme vorzulegen. Dem Antrag sind die zur Beurteilung der Maßnahme und ihrer Finanzierung erforderlichen Unterlagen (zum Beispiel Bauplan, Bauzeitplan, Kostenberechnungen, Beitrags- und Gebührenbedarfsberechnungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Erläuterungsbericht) sowie eine Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage nach dem Muster der Anlage beizufügen. Die Rechtsaufsichtsbehörde kann im Einzelfall, soweit für die Prüfung des Antrags erforderlich, weitere Unterlagen (zum Beispiel Gutachten) anfordern.
- 2.
- Die Rechtsaufsichtsbehörde achtet auf die Vollständigkeit der Unterlagen und nimmt die gemeindewirtschaftsrechtliche Prüfung vor. Sie leitet den Antrag unverzüglich zusammen mit ihrer Beurteilung an die zuständige Bewilligungsbehörde weiter; dem Antrag ist eine Durchschrift der Haushaltsverfügung des laufenden Jahres beizufügen.
- 3.
- Die Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde hat sich insbesondere darauf zu erstrecken, ob die Maßnahme
- im Rahmen der von der Kommune zu erfüllenden Aufgaben notwendig und vordringlich,
- für ihren Haushalt von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung und
- nach den Grundsätzen einer leistungsfähigen, sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltung geplant
- ihre Finanzierung und die zu erwartenden Folgekosten unter Berücksichtigung möglicher Zuwendungen die Leistungskraft der Kommunen und ihrer Abgabenpflichtigen nicht übersteigen und
- sie nicht in Widerspruch zu landesplanerischen und raum-ordnerischen Zielsetzungen stehen.
- 4.
- Ausgangsbasis für die Beurteilung, ob eine „geordnete Haushaltswirtschaft“ vorliegt beziehungsweise die „dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit“ gegeben ist, sind neben dem jeweiligen Haushaltsplan der sorgfältig erstellte Finanzplan und das Investitionsprogamm (§ 80 SächsGemo und § 24 der Gemeindehaushaltsverordung – GemHVO – vom 8. Januar 1991, SächsGVBI. S. 1). Über die aktuelle Haushaltssituation hinaus wird darin die Entwicklung für drei weitere Jahre prognostiziert. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat eine Aussage darüber zu treffen, inwieweit die Kommune unter Berücksichtigung ihrer Leistungskraft und Verschuldungsfähigkeit sowie der von ihr noch in absehbarer Zeit zu erfüllenden Investitionsausgaben in der Lage ist, die erforderlichen Eigenmittel für eine Maßnahme aufzubringen und ob die zu erwartenden Einnahmen der nächsten Jahre die Deckung der bestehenden und noch zusätzlichen anfallenden Ausgaben ermöglichen. Die finanziellen Auswirkungen von Investitionen dürfen sowohl den Haushalt der Gemeinde als auch den Bürger nicht überfordern.
- 5.
- Für den Bedarf an Eigenmitteln sind der notwendige Investitionsaufwand für die Maßnahme (berücksichtigungsfähige Gesamtausgaben) und etwaige weitere, in absehbarer Zeit anstehende dringliche Vorhaben maßgebend. Dabei ist zu unterstellen, daß die Vorhaben unter Beachtung des Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit auch im Hinblick auf die Folgekosten (§ 10 Abs. 2 GemHVO) zweckmäßig gestaltet werden. Die Rechtsaufsichtsbehörden müssen im Interesse der Kommunen und der Bürger mit allem Nachdruck darauf bestehen, daß Wirtschaftlichkeitsvergleiche vorgelegt und Folgekostenberechnungen vorgenommen werden. Der notwendige Aufwand für die Maßnahme einschließlich der Folgekosten ist erforderlichenfalls durch eine fachtechnische Prüfung zu ermitteln, wenn weder die Maßnahme von einer zuständigen technischen Dienststelle der Kommune geplant oder geprüft noch die fachlich zuständige technische staatliche Verwaltung beteiligt worden ist. Wird die Maßnahme für eine fachbezogene Förderung fachtechnisch geprüft, sind die Ergebnisse dieser Prüfung zu berücksichtigen. Das gleiche gilt für Richtwerte, die einer fachbezogenen Förderung zugrunde gelegt werden.
- 6.
- Die Rechtsaufsichtsbehörden haben zu prüfen, inwieweit die zur Finanzierung geplanten Kreditaufnahmen, ohne Gefährdung der finanziellen Leistungsfähigkeit, vertretbar sind. Eine auf Dauer untragbar hohe Verschuldung liegt in der Regel vor, wenn im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft und bei zumutbarer Ausschöpfung der Einnahmequellen die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt zusammen mit den anderen verfügbaren Einnahmen auf Dauer nicht ausreicht, um neben den Kreditbeschaffungskosten und den Ausgaben für die ordentliche Kredittilgung die unabweisbaren Investitionsaufgaben zu decken. Ist die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune durch eine geplante Investitionsmaßnahme gefährdet oder die Gesamtfinanzierung nicht sichergestellt, hat die Rechtsaufsichtsbehörde dies in ihrer Stellungnahme zu begründen und geeignete Maßnahmen einzuleiten, damit diese Situation nicht eintritt.
Dresden, den 13. Juli 1995
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Hubert Wicker
Staatssekretär
Anlage
Gemeinde/Stadt: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Landkreis: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage im Haushaltsjahr 199.
Übersicht | |
---|---|
Aufgestellt aufgrund | des Haushaltsplanes
des Nachtrags der Jahresabrechnung |
Abkürzungen:
Abkürzung | Bedeutung | Abkürzung | Bedeutung |
---|---|---|---|
HHJ | = Haushaltsjahr | VwH | = Verwaltungshaushalt |
VJ | = Vorjahr | VmH | = Vermögenshaushalt |
VVJ | = Vorvorjahr | RE | = Rechnungsergebnis |
Nr. | Gegenstand |
---|---|
A. | Angaben zur Struktur |
1. | Einwohnerzahl umgerechnet auf den jeweiligen Gebietsstand |
1.1. | im VJ am 31. Dezember 199 . . . . . . . . . . . Gebietsstand: 1. Januar 199. |
1.2. | im VVJ am 31. Dezember 199 . . . . . . . . . . . Gebietsstand. 1. Januar 199. |
2. | Interkommunale Zusammenarbeit |
2.1. | Beteiligt an der Verwaltungsgemeinschaft |
2.1.1. | . . . . . . . . . als erfüllende Gemeinde |
2.1.2. | . . . . . . . . . Mitglied des Verwaltungsverbandes |
2.2. | . . . . . . . . . Mitglied des Zweckverbandes |
Nr. | Gegenstand | |||
---|---|---|---|---|
B. | Allgemeine Kennziffern | |||
Vergleichsdaten | ||||
HHJ | VJ | RE/VVJ | ||
3. | Haushalt | DM/Einwohner | DM/Einwohner | DM/Einwohner |
|
||||
3.1. | Haushaltsvolumen | |||
3.1.1. | davon VwH | |||
3.1.2. | davon VmH | |||
3.1.3. | davon Investitionsausgaben | |||
3.1.4. | Fehlbetrag VwH | |||
4. | Finanzkraft | |||
4.1. | Steuerkraftmeßzahl | |||
4.2. | Umlagegrundlagen für die Kreisumlage | |||
5. | Investitionsrate | |||
5.1. | Brutto-Investitionsrate | |||
5.2. | Netto-Investitionsrate | |||
5.3. | Anteil von 5.1. an 3.1.1. in vom Hundert | |||
5.4. | Anteil von 5.1. an 3.1.3. in vom Hundert | |||
6. | Schuldenstand – nur Kredite – | |||
6.1. | Beginn des Jahres
darunter Kassenkredite |
|||
6.2. | Ende des Jahres
darunter Kassenkredite |
|||
7. | Finanzierungssaldo nach der
Finanzierungsübersicht |
Nr | Gegenstand | |||
---|---|---|---|---|
Vergleichsdaten | ||||
HHJ | VJ | RE/VVJ | ||
C. | Haushaltsstruktur | DM/Einwohner | DM/Einwohner | DM/Einwohner |
|
||||
8. | Verwaltungshaushalt (VwH) | |||
8.1. | davon entfallen auf | |||
8.1.1. | Personalausgaben | |||
8.1.2. | Zinsausgaben | |||
8.1.3. | Finanzumlagen
(Kreis-, LWV- beziehungsweise Kulturumlage) |
|||
8.2. | davon sind gedeckt durch | |||
8.2.1. | Steuern | |||
8.2.2. | Finanzzuweisungen | |||
8.2.3. | Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb | |||
9. | Vermögenshaushalt (VmH) | |||
9.1. | davon entfallen auf | |||
9.1.1. | Investitionsaufgaben | |||
9.1.2. | Tilgungsausgaben | |||
9.1.3. | Zuführung zu Rücklagen und Deckung
von Fehlbeträgen |
|||
9.2. | davon sind gedeckt durch | |||
9.2.1. | Zuführung vom VwH | |||
9.2.2. | Höhe der Pflichtzuführung gemäß
§ 6 Abs. 2 FAG 1995 |
|||
9.2.3. | Rücklagen | |||
9.2.4. | Kredite |
Vergleichsdaten
Nr. | Gegenstand | |||
---|---|---|---|---|
HHJ | VJ | RE/VVJ | ||
in 1000 DM | ||||
|
||||
10. | Summe von VwH und VmH | |||
10.1. | davon ab | |||
10.1.1. | Zuführung an/vom VmH | |||
10.1.2. | Tilgungsausgaben | |||
10.1.3. | Zuführung zu Rücklagen und Deckung
von Fehlbeträgen |
|||
10.1.4. | Tilgungsausgaben | |||
10.2. | bereinigtes Haushaltsvolumen | |||
11.1. | Zuführung an VmH | |||
11.2. | plus Zinsausgaben | |||
11.3. | Brutto-Investitionsrate | |||
12.1. | Zuführung an VmH | |||
12.2. | minus Tilgungsausgaben | |||
12.3. | Netto-Investitionsrate | |||
13. | Vorgetragene Fehlbeträge | |||
13.1. | aus Vorjahren | |||
13.2. | des HHJ (nur bei RE) | |||
14. | Verpflichtungsermächtigungen | |||
14.1. | genehmigt am: Höhe: | |||
D. | Steuern und Finanzausgleich | |||
15.1. | Einnahmen | |||
15.1.1. | Grundsteuer A und B | |||
15.1.2. | Gewerbesteuer | |||
15.1.3. | Anteil an der Einkommensteuer | |||
15.1.4. | Andere Steuern | |||
15.1.5. | Allgemeine Finanzzuweisungen | |||
15.1.6. | Allgemeine Umlagen | |||
15.1.7. | Zwischensumme | |||
15.2. | abzüglich | |||
15.2.1. | Gewerbesteuerumlage | |||
15.2.2. | Kreisumlage | |||
15.3. | Bereinigte Steuereinnahmen | |||
15.4. | nachrichtlich: Bedarfszuweisungen zum Ausgleich des VwH | |||
E. . | Hebesätze/Umlagesätze | |||
16.1. | Grundsteuer A in vom Hundert | |||
16.2. | Grundsteuer B in vom Hundert | |||
16.3. | Gewerbesteuer in vom Hundert | |||
16.4. | Kreisumlage in vom Hundert | |||
F. | Schulden | |||
17. | Stand der Kredite | |||
17.1. | Beginn des Jahres | |||
17.2. | Ende des Jahres | |||
17.3. | Kreditaufnahme im laufenden HEJ
Genehmigung am: Höhe: |
|||
17.4. | vom Gesamtbetrag der Kredite (Nummer 17.2.)
entfallen auf kostenrechnende Einrichtungen (rentierliche Schulden) |
|||
18. | Stand des Inneren Darlehen | |||
18.1. | Beginn des Jahres | |||
18.2. | Ende des Jahres | |||
19. | Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften
(zum Beispiel Drittfinanzierungsverträge, Vorfinanzierungs- verträge, Finanzierungen außerhalb des Haushaltes) |
|||
G. | Rücklagen | |||
20. | Stand der allgemeinen Rücklage | |||
20.1. | Beginn des Jahres | |||
20.2. | Ende des Jahres | |||
20.3. | Mindestbestand nach § 20 Abs. 2 Satz 2 GemHVO | |||
21. | Stand der Sonderrücklagen | |||
21.1. | Beginn des Jahres | |||
21.2. | Ende des Jahres |
Nr. | Gegenstand | ||||
---|---|---|---|---|---|
H. | Kostenrechnende Einrichtungen | Aufwand | Zuschußbedarf | ||
HHJ | HHJ | HHJ | VJ | ||
in 1 000 DM | in vom Hundert | ||||
|
|||||
22.1. | – Angaben auf besonderem Blatt –
Summe |
||||
22.2.1. | im Aufwand enthaltene
Abschreibungen |
||||
22.2.2. | davon erwirtschaftet | ||||
22.2.3. | Übersicht über die Höhe der Gebühren- und
Beitragssätze und die Höhe privatrechtlicher Entgelte für diese Einrichtungen |
Nr. | Gegenstand | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
I. | Investitionsplanung | Finanzplanungsjahre | ||||
(Haushalts- und Finanzplanung, VmH) | VJ | HHJ | 199. | 199. | 199. | |
in 1 000 DM | ||||||
|
||||||
23.1. | Ausgaben | |||||
23.1.1. | Sachinvestitionen | |||||
23.1.2. | Finanzinvestitionen | |||||
23.1.3. | Investitionsausgaben zusammen | |||||
23.1.4. | Zuführung an Rücklagen | |||||
23.1.5. | Tilgungsausgaben | |||||
23.1.6. | Zuführung an VwH und Deckung von
Fehlbeträgen |
|||||
23.1.7. | sonstige Ausgaben | |||||
23.1.8. | Summe | |||||
23.2. | Deckungsmittel | |||||
23.2.1. | Zuführung vom VwH | |||||
23.2.2. | Beiträge Dritter und dergleichen | |||||
23.2.3. | Zuweisungen/Zuschüsse | |||||
23.2.4. | Kredite und innere Darlehen | |||||
23.2.5. | Sonstige Eigenfinanzierung im Rahmen der Gesamtdeckung | |||||
23.2.6. | Summe | |||||
23.3. | Netto-Investitionsrate
(Erwirtschafteter Überschuß des Verwaltungshaus- halts, der im Vermögenshaushalt nach Abzug der Ausgaben für die ordentliche Kredittilgung als Eigenfinanzierungsrate für Investitionen zur Ver- fügung steht.) |
|||||
23.4. | Im Finanzplan (Investitionsplan) sind für diese
Einzelmaßnahme folgende Einnahmen und Ausgaben veranschlagt: |
Nr. | Gegenstand | |||
---|---|---|---|---|
199. | 199. | 199. | ||
Gesamtkosten . . . . . . . . . . davon
davon zuwendungsfähig |
||||
Einnahmen aus
Fördermitteln . . . . . . . . . . davon |
||||
Beiträge Dritter und dergleichen davon
Kredite davon |
Nr. | Gegenstand | |||
---|---|---|---|---|
23.5. | Folgekosten der Maßnahme (§ 10 Abs. 2 GemHVO) | |||
Die Folgekosten der Maßnahme betragen jährlich: | DM | |||
davon Personalkosten | DM | |||
davon sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand | DM | |||
davon sonstige Kosten | DM | |||
Die Folgekosten sind in der kommunalen
Finanzplanung (Verwaltungshaushalt) wie folgt enthalten: |
||||
199. | 199. | 199. | ||
Nach der Planungsübersicht für den Verwaltungs-
haushalt ergibt sich bei Gegenüberstellung der laufenden Einnahmen und der laufenden Ausgaben ein Überschuß (mögliche Zuführung zum VmH) beziehungsweise Fehlbetrag. |
||||
199. | 199. | 199. | ||
Überschuß/Fehlbetrag |
Nr. | Gegenstand | ||
---|---|---|---|
24. | Schwerpunkte der Investitionen im HHJ:
– Angaben gegebenenfalls auf besonderem Blatt – |
||
24.1. | Übersicht über alle Investitionsmaßnahmen, für die
Fördermittel beantragt sind (z. B. Stadtsanierung, Schulhausbau, Straßenbau, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung) |
||
Maßnahme | beantragt bei | Höhe in 1 000 DM | |
|
|||
24.2. | Fördermittel des laufenden Haushaltsjahres, für
die bereits ein Bewilligungsbescheid vorliegt: |
||
Maßnahme
erforderliche Eigenmittel |
Bewilligungsbehörde | Höhe der Zuwendung
. . . . . . . . . . . .DM |
|
24.3. | Antrag auf Gewährung von Zuweisungen zum
Ausgleich besonderen Bedarfs gemäß § 22 FAG 1995 Zweck und Höhe der beantragten Zuweisung: bewilligter Betrag: |
||
24.4. | Freiwilligkeitsleistungen
Höhe der Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte im Bereich der freiwilligen Aufgaben: |
Nr. | Gegenstand | |||
---|---|---|---|---|
K. | Sondervermögen/Treuhandvermögen mit Sonderrechnung | Vergleichsdaten | ||
HHJ | VJ | RE/VVJ | ||
in 1 000 DM | ||||
|
||||
25. | Volumen der Wirtschafts-/Haushaltspläne | |||
25.1. | Erfolgsplan/VwH | |||
25.2. | Vermögensplan/VmH | |||
25.3. | Summe | |||
26. | Stand der Kredite | |||
26.1. | Beginn des Jahres | |||
26.2. | Ende des Jahres | |||
27. | Zuführungen an Haushalte aus | |||
27.1. | Konzessionsabgabe | |||
27.2. | Gewinn | |||
27.3. | Eigenkapital | |||
28. | Zuführungen vom Haushalt | |||
28.1. | zum Verlustausgleich | |||
28.2. | als Kapitaleinlage | |||
L. | Beteiligungen an rechtlich selbständigen Unternehmen
Name und Zweck des Unternehmens: Höhe der Beteiligung: |
|||
29. | Zuführungen an Haushalt aus | |||
29.1. | Konzessionsabgabe | |||
29.2. | Gewinn | |||
30. | Zuführungen vom Haushalt | |||
30.1. | zum Verlustausgleich | |||
30.2. | als Kapitaleinlage |
Nr. | Gegenstand | |||
---|---|---|---|---|
M. | Stand der Rechnungsabschluß- und Prüfungsgeschäfte | |||
31. | Zuletzt aufgestellte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 199.: | |||
31.1. | Feststellungsbeschluß des Gemeinderates vom . . . . . . . . . . | |||
31.2. | Rechnungsergebnis: Überschuß/Fehlbetrag . . . . . . . . . .DM | |||
31.3. | Die örtliche beziehungsweise überörtliche Prüfung der Jahres-
rechnung(en) für das (die) Haushaltsjahr(e) 199. ist durch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erfolgt. |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ., den . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unterschrift