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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der RL Landes- Technologieförderung

Vollzitat: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der RL Landes- Technologieförderung vom 17. Oktober 2017 (SächsABl. S. 1410)

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KMU werden im Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung definiert. Zu den KMU zählt hier auch die Größenklasse der Kleinstunternehmen.
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Bauliche Maßnahmen an gemieteten Objekten sind nur förderfähig, wenn diese als Mietereinbauten beim Zuwendungsempfänger aktiviert werden.
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Insbesondere ist eine Förderung im Rahmen der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) (RIGA) vom 17. August 2016 (SächsABl. S. 1130) sowie deren Nachfolgeregelungen zulässig.
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Berechnungsbasis 90 Prozent Zuschuss

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2017 Nr. 44, S. 1410
    Fsn-Nr.: 552

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 3. November 2017