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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Umsetzung des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Umsetzung des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten vom 26. März 2018 (SächsGVBl. S. 145)

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2018 Nr. 5, S. 145
    Fsn-Nr.: 20-27A

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 25. April 2018