Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Umsetzung des Gesetzes
über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten
Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Umsetzung des Gesetzes
über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten vom 26. März 2018 (SächsGVBl. S. 145)
Eingangsformel
Artikel 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Sächsische Geldwäschegesetz-Zuständigkeitsverordnung – SächsGwGZustVO)
Artikel 2 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten und zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geldwäsche-Zuständigkeitsverordnung vom 22. Februar 2012 (SächsGVBl. S. 193), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. Oktober 2015 (SächsGVBl. S. 627) geändert worden ist, außer Kraft.
Dresden, den 26. März 2018
Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig