Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen Landtages
über die Anpassung der Grundentschädigung für die Mitglieder des Sächsischen Landtages nach § 5 des Abgeordnetengesetzes
Vom 2. Mai 2018
Ab 1. August 2018 beträgt die monatliche Grundentschädigung 5 804,20 Euro.
Dresden, den 2. Mai 2018
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler