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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Bildung des Sächsischen Landesbeirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen (VwV SLB)

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Bildung des Sächsischen Landesbeirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen (VwV SLB) vom 1. Oktober 2018 (SächsABl. S. 1250)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Bildung des Sächsischen Landesbeirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen (VwV SLB)

Vom 1. Oktober 2018

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Bildung des Sächsischen Landesbeirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen vom 3. Februar 2012 (SächsABl. S. 226), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 16. November 2017 (SächsABl. SDr. S. S 422), wird wie folgt geändert:

1.
Nach Nummer 1.2 wird nachfolgende Nummer 1.3 eingefügt:
„1.3
Der Landesbeirat ist die maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 131 Absatz 2 SGB IX.“
2.
Nummer 2.1 wird wie folgt gefasst:
„2.1
Dreiundzwanzig Mitglieder werden auf Vorschlag der nachfolgend genannten Organisationen berufen. Die Vorgeschlagenen müssen nicht Mitglied der sie vorschlagenden Organisation sein.“
3.
Nummer 2.1.2 wird wie folgt gefasst:
„2.1.2
Jeweils einen Berufungsvorschlag einreichen können
a)
die Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen,
b)
der Landesverband Sachsen; Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.,
c)
der Sozialverband VdK Sachsen e. V.,
d)
der Sächsische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e. V.,
e)
der Lebendiger Leben! e. V.,
f)
der Kinder- und Jugendring Sachsen e. V.,
g)
die Landesarbeitsgemeinschaft Werkstatträte (LAG WR),
h)
die LIGA Selbstvertretung Sachsen – Behinderung und Menschenrechte in Sachsen,
i)
die Landesarbeitsgemeinschaft Inklusion in Sachsen (LAGIS) Gemeinsam leben – Gemeinsam lernen e. V.,
j)
das BilingualERleben, Netzwerk,
k)
der Leben mit Handicaps e. V.,
l)
der EX-IN Landesverband Sachsen e. V. und
m)
die Konferenz der Sächsischen Studentenräte (KSS), auch Konferenz Sächsischer Studierendenschaften genannt.“

II.

Die vor dem Inkrafttreten dieser Verwaltungsvorschrift berufenen Mitglieder des Landesbeirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen üben die Mitgliedschaft weiter für die sie vorschlagenden Einrichtungen aus.

III.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2018 in Kraft.

Dresden, den 1. Oktober 2018

Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz
Barbara Klepsch

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2018 Nr. 42, S. 1250
    Fsn-Nr.: 840

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Oktober 2018

    Vorschrift außer Kraft mit Ablauf des:
    27. Mai 2021