1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Zwanzigste Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Finanzamts- und Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung

Vollzitat: Zwanzigste Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Finanzamts- und Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung vom 1. Oktober 2018 (SächsGVBl. S. 628)

Zwanzigste Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Änderung der Finanzamts- und Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung

Vom 1. Oktober 2018

Auf Grund des § 17 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 und 2 des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl. I S. 846, 1202), der durch Artikel 14 des Gesetzes vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1834) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Zuständigkeitsübertragungsverordnung Finanzverwaltung vom 17. Dezember 1993 (SächsGVBl. S. 1281), der durch Artikel 1 Nummer 1 der Verordnung vom 8. März 2005 (SächsGVBl. S. 42) geändert worden ist, verordnet das Staatsministerium der Finanzen:

Artikel 1
Änderung der Finanzamts- und
Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung

Die Finanzamts- und Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 539), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 12. September 2016 (SächsGVBl. S. 468) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:
a)
In Nummer 1 werden die Wörter „Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Juli 2016 (BGBl. I S. 1730)“ durch die Wörter „Artikel 5 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074)“ ersetzt.
b)
Nummer 2 wird wie folgt geändert:
aa)
In Satz 1 werden die Wörter „Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2016 (BGBl. I S. 1730)“ durch die Wörter „Artikel 9 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3214)“ ersetzt.
bb)
In Satz 3 werden die Wörter „Artikel 6 der Verordnung vom 18. Juli 2016 (BGBl. S. 1722)“ durch die Wörter „Artikel 2 der Verordnung vom 12. Juli 2017 (BGBl. I S. 2360)“ ersetzt.
c)
Nummer 3 wird wie folgt geändert:
aa)
In Buchstabe a Satz 1 werden nach dem Wort „(Betriebsprüfungen)“ die Wörter „sowie Kassen-Nachschauen nach § 146b der Abgabenordnung“ eingefügt.
bb)
In Buchstabe b Satz 1, Buchstabe c Satz 1 und Buchstabe d Satz 1 werden jeweils nach dem Wort „Betriebsprüfungen“ die Wörter „sowie Kassen-Nachschauen nach § 146b der Abgabenordnung“ eingefügt.
2.
Die Anlage wird wie folgt geändert:
a)
Ziffer I wird wie folgt geändert:
aa)
In Nummer 1 Spalte 2 werden die Wörter „Rennwett- und Lotteriesteuer“ durch die Wörter „Rennwett-, Lotterie- und Sportwettensteuer“ ersetzt.
bb)
In Nummer 3 Spalte 2 werden die Wörter „Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2531)“ durch die Wörter „Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3000)“ ersetzt.
cc)
In Nummer 4 Spalte 4 wird das zum Finanzamt Chemnitz-Mitte gehörende Wort „Hohenstein-Ernstthal,“ gestrichen.
dd)
Nummer 8 wird wie folgt geändert:
 
aaa)
In Buchstabe a wird die Zeile „Zwickau“ gestrichen.
 
bbb)
In Buchstabe b Spalte 4 wird das zum Finanzamt Zwickau gehörende Wort „Hohenstein-Ernstthal“ gestrichen.
 
ccc)
In Buchstabe c Spalte 4 wird das zum Finanzamt Chemnitz-Süd gehörende Wort „Hohenstein-Ernstthal“ gestrichen.
 
ddd)
In Buchstabe d Spalte 4 wird das zum Finanzamt Chemnitz-Süd gehörende Wort „Hohenstein-Ernstthal“ gestrichen.
ee)
In Nummer 9 Buchstabe a wird die Zeile „Zwickau“ gestrichen.
ff)
In Nummer 10 Buchstabe a Spalte 4 wird das zum Finanzamt Chemnitz-Süd gehörende Wort „Hohenstein-Ernstthal“ gestrichen.
gg)
In Nummer 11 Spalte 4 wird das zum Finanzamt Schwarzenberg gehörende Wort „Hohenstein-Ernstthal“ gestrichen.
hh)
Nummer 12 Spalte 4 wird wie folgt geändert:
 
aaa)
In der Zeile Chemnitz-Süd wird vor dem Wort „Freiberg“ das Wort „Döbeln,“ eingefügt und das Wort „Hohenstein-Ernstthal,“ wird gestrichen.
 
bbb)
Das zum Finanzamt Leipzig II gehörende Wort „Döbeln,“ wird gestrichen.
b)
Ziffer II wird wie folgt geändert:
aa)
Spalte 2 der Zeile Dresden-Nord, Dresden wird wie folgt geändert:
 
aaa)
Nach den Wörtern „Dresdner Heide“ werden ein Zeilenumbruch, die Wörter „Flughafen/Industriegebiet Klotzsche“, ein weiterer Zeilenumbruch und die Wörter „Gönnsdorf/Pappritz“ eingefügt.
 
bbb)
Die Zeile „Industriegebiet Klotzsche“ wird gestrichen.
 
ccc)
Die Wörter „Langebrück/Schönborn (Ortschaft)“ werden durch die Wörter „Langebrück/Schönborn“ ersetzt.
 
ddd)
Die Wörter „Schönfeld-Weißig (Ortschaft)“ werden durch die Wörter „Schönfeld/Schullwitz“ ersetzt.
 
eee)
Nach dem Wort „Trachau“ werden ein Zeilenumbruch und das Wort „Weißig“ eingefügt.
 
fff)
Die Wörter „Weixdorf (Ortschaft)“ werden durch das Wort „Weixdorf“ ersetzt.
bb)
Spalte 2 der Zeile Dresden-Süd, Dresden wird wie folgt geändert:
 
aaa)
Vor dem Wort „Blasewitz“ werden die Wörter „Altfranken/Gompitz“ und ein Zeilenumbruch eingefügt.
 
bbb)
Die Wörter „Cossebaude/Oberwartha (Ortschaft)“ werden durch die Wörter „Cossebaude/Mobschatz/Oberwartha“ ersetzt.
 
ccc)
Die Zeilen „Gompitz/Altfranken (Ortschaft)“ und „Mobschatz (Ortschaft)“ werden gestrichen.
cc)
In Spalte 2 wird das zum Finanzamt Görlitz gehörende Wort „Krauschwitz“ durch die Angabe „Krauschwitz/O. L.“ ersetzt.
dd)
Die Zeile „Hohenstein-Ernstthal“ wird gestrichen.
ee)
In Spalte 2 wird das zum Finanzamt Hoyerswerda gehörende Wort „Bretnig-Hauswalde,“ gestrichen.
ff)
In Spalte 2 wird das zum Finanzamt Zschopau gehörende Wort „Pfaffroda,“ gestrichen.
gg)
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Zwickau gehörenden Wörter „Vom“ und „die Gemeinden Crimmitschau, Crinitzberg, Dennheritz, Fraureuth, Hartenstein, Hartmannsdorf b. Kirchberg, Hirschfeld, Kirchberg, Langenbernsdorf, Langenweißbach, Lichtentanne, Mülsen, Neukirchen/Pleiße, Reinsdorf, Werdau, Wildenfels, Wilkau-Haßlau, Zwickau“ gestrichen.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2018 in Kraft.

Dresden, den 1. Oktober 2018

Der Staatsminister der Finanzen
Dr. Matthias Haß

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2018 Nr. 14, S. 628
    Fsn-Nr.: 50

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Dezember 2018