Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und zu weiteren Vorschriften über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten
Vollzitat: Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und zu weiteren Vorschriften über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten vom 10. April 2019 (SächsGVBl. S. 268)
Bestandteil der Vorschrift Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und zu weiteren Vorschriften über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten