Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen Landtages
über die Anpassung der Grundentschädigung
für die Mitglieder des Sächsischen Landtages
nach § 5 des Abgeordnetengesetzes
Vom 2. Mai 2019
Ab 1. August 2019 beträgt die monatliche Grundentschädigung 5 943,50 Euro.
Dresden, den 2. Mai 2019
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler