Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Zweiten Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der VwV zur GVGA und GVO
Vom 10. Mai 2019
Die Zweite Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der VwV zur GVGA und GVO vom 28. Dezember 2018 (SächsJMBl. 2019 S.2) wird wie folgt berichtigt:
- 1.
- In Großbuchstabe A Ziffer III § 181 Absatz 1 Satz 2 wird die Nummerierung „4.“ bis „10.“ durch die Nummerierung „1.“ bis „7“ ersetzt.
- 2.
- Großbuchstabe A Ziffer IV wird wie folgt geändert:
- a)
- In § 6 Absatz 1 wird die Nummerierung „11.“ bis „16.“ durch die Nummerierung „1.“ bis „6.“ ersetzt.
- b)
- In § 7 Absatz 3 Satz 3 wird die Nummerierung „17.“ und „18.“ durch die Nummerierung „1.“ und „2.“ ersetzt.
- c)
- In § 20 Absatz 2 Satz 1 wird die Nummerierung „19.“ und „20.“ durch die Nummerierung „1.“ und „2.“ ersetzt.
- d)
- In § 34 Absatz 5 Satz 2 wird die Nummerierung „21.“ bis „27.“ durch die Nummerierung „1.“ bis „7.“ ersetzt.
- e)
- In § 65 Satz 1 wird die Nummerierung „7.“ bis „12.“ durch die Nummerierung „1.“ bis „6.“ ersetzt.
- f)
- In § 66 Absatz 1 Satz 1 wird die Nummerierung „13.“ bis „17.“ durch die Nummerierung „1.“ bis „5.“ ersetzt.
- g)
- In § 74 Absatz 1 wird die Nummerierung „18.“ bis „24.“ durch die Nummerierung „1.“ bis „7.“ ersetzt.
- h)
- In § 75 Absatz 1 Satz 3 wird die Nummerierung „25.“ bis „34.“ durch die Nummerierung „1.“ bis „10.“ ersetzt.
- i)
- In § 76 Absatz 1 Satz 2 wird die Nummerierung „35.“ bis „37.“ durch die Nummerierung „1.“ bis „3.“ ersetzt.
- j)
- In § 79 Absatz 2 Satz 5 wird die Nummerierung „38.“ bis „44.“ durch die Nummerierung „1.“ bis „7.“ ersetzt.
Dresden, den 10. Mai 2019
Sächsisches Staatsministerium der Justiz
Lau
Referatsleiter